Es kommt selten vor, dass die wohlüberlegte Dramaturgie eines großen Strafverfahrens bereits am zweiten Verhandlungstag aus den Fugen gerät. Genau das ist jetzt im Braunschweiger
VW-Lustreisenprozess gegen Ex-Betriebsratsboss Klaus Volkert und den ehemaligen Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer passiert: Überraschend müssen neue Zeugen gehört werden, der einst
geplante Ablauf ist damit Makulatur. „Bringen Sie das nächste Mal die Terminkalender mit“, rief die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer den Verteidigern zu. Mit einer Verkündung des Urteils
am 24. Januar rechnet kaum noch ein Prozessbeobachter.
Für die Veränderung der Verfahrensführung sorgt einer, der überhaupt nicht angeklagt ist: Ferdinand Piëch, ehemals Vorstands- und heute Aufsichtsratschef von Volkswagen. Er soll am 9.
Januar als Zeuge gehört werden. Doch schon vor diesem Auftritt dreht sich in dem Prozess vor dem Landgericht Braunschweig plötzlich alles um die Frage, welche Rolle der Autopatriarch in einem
der spektakulärsten Wirtschaftsskandale der Nachkriegsgeschichte gespielt hat.
Wusste Piëch vom „System VW“? War dieser Auswuchs der Mitbestimmung, also die Praxis, Betriebsräte mit Prostituierten und Sonderboni gefügig zu machen, womöglich sogar ein „System Piëch“?
Genau diese Version haben die Rechtsanwälte der beiden Beschuldigten schon angedeutet, bevor der Prozess überhaupt offiziell begonnen hatte. Ihre Mandanten, so das Kalkül der Staranwälte
Johann Schwenn und Wolfgang Kubicki, können schlecht wegen Untreue und Anstiftung dazu verurteilt werden, wenn ihnen alle Begünstigungen mit Wissen und ausdrücklicher Billigung der
Konzernspitze gewährt worden sind.
Dünne Faktenlage
An diesem Montag nun konnten Volkert-Anwalt Schwenn und Gebauers Rechtsbeistand Kubicki jubilieren. Denn auch die Staatsanwaltschaft hält es inzwischen nicht mehr für völlig ausgeschlossen,
dass die Wolfsburger VW-Spitze es hingenommen haben könnte, dass Arbeitnehmervertreter von Europas größtem Autohersteller regelrecht „gekauft“ worden sind. „Das wäre zugunsten der Angeklagten
anzuerkennen“, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Tacke hinsichtlich der möglichen Strafzumessung und trug dem Gericht neue Erkenntnisse seiner Ermittlungsbehörde vor.
Kaum hatte Tacke die Ausführungen beendet, sprach Schwenn bereits von „einer ganz erheblichen Verantwortungsverschiebung nach oben“. Was er damit wohl ausdrücken wollte: Nicht Volkert ist der
Schuldige, sondern Piëch. Ähnlich argumentierte Kubicki: „Das belegt, dass mein Mandant immer im Auftrag und mit vollem Wissen des gesamten Vorstandes gehandelt hat.“
War Gebauer, der Organisator der Lustreisen des Betriebsrates und der Spezialist für Rotlicht-Kontakte im Volkswagen-Reich, also ein kleines Rädchen, das mit Piëchs Duldung in Bewegung
gesetzt wurde? Für diese von der Verteidigung immer wieder angedeutete Behauptung gibt es bislang freilich keinerlei handfesten Beweis.
Die Staatsanwaltschaft wiederum geht lediglich einer Vermutung nach, die einen Anfangsverdacht begründen könnte. Danach sollen dem ehemaligen VW-Finanzvorstand Bruno Adelt Unregelmäßigkeiten
in den Spesenabrechnungen von 1997 bis 2002 für die besonderen Usancen der Betriebsratsarbeit aufgefallen sein. Davon soll er umgehend Piëch in Kenntnis gesetzt haben. Die Folge sei eine
Überprüfung des Schmiergeld-Kontos „1860 Vorstand diverse“ gewesen.
Soweit Vermutungen der Staatsanwaltschaft, die sich dabei allerdings nur auf eine einzige Quelle stützen kann: einen Journalisten, der sich wiederum auf einen namentlich nicht bekannten
Informanten beruft. Genügt das, um einen der prominentesten Wirtschaftskapitäne Deutschlands in einer öffentlichen Verhandlung derart ins Zwielicht zu rücken, wie das nun in Braunschweig
geschehen ist?
var activeTabs = ["video"]; //activeTabs startupRichmedia(activeTabs,document.location.hash); Im Hauptquartier von Volkswagen ist man hellauf empört. Es sei definitiv falsch, dass das Konto
„1860 Vorstand diverse“ überprüft worden sei, bevor der Skandal publik geworden sei, sagte ein Sprecher. Weder der Konzern noch der damalige Vorstandsvorsitzende hätten Kenntnis von den
Veruntreuungen gehabt. „Das ist rufschädigend“, erklärte der Sprecher, Volkswagen erwäge deshalb, Strafanzeige wegen Verleumdung zu stellen.
Piëch selbst hatte bereits früher bei einer Befragung durch Staatsanwälte erklärt, er habe keine Kenntnis davon gehabt, dass Vertrauensspesen für Bordellbesuche und sonstiges verwendet worden
seien. Auch von den Sonderbonuszahlungen an Betriebsratschef Volkert, der vom VW-Konzern bis zu 690.000 Euro im Jahr erhielt, sei er nicht informiert gewesen.
Bisher kein Verfahren
Trotz dieser Darlegungen besteht die Staatsanwaltschaft darauf, Ex-Finanzvorstand Adelt in den Zeugenstand zu rufen. Neben ihm muss wohl auch Rupert Stadler, heute Audi-Chef und von 1997 bis
Ende 2002 Leiter des Generalsekretariats des damaligen VW-Chefs Piëch, vor Gericht auftreten. Ebenfalls auf einen Auftritt vorbereiten muss sich der ehemalige Finanzmanager Rudbert Reisch.
VW-Chefkontrolleur Piëch wiederum muss voraussichtlich unter Eid aussagen. Einen entsprechenden Antrag will Gebauer-Anwalt Kubicki stellen.
Landgerichtssprecher Ingo Groß betont allerdings, anders als es die öffentliche Aufregung nach dem Vortrag der Staatsanwaltschaft vermuten lasse, stehe nicht Piëch im Mittelpunkt des
laufenden Verfahrens. Beschuldigte seien vielmehr Klaus Volkert und Klaus-Joachim Gebauer. Der eine muss sich wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen und wegen Verstößen gegen das
Betriebsverfassungsgesetz verantworten. Dem anderen werden von der Anklage Untreue in 40 Fällen vorgeworfen.
Gegen Piëch hingegen ist bislang nicht einmal ein Ermittlungsverfahren anhängig, wie Oberstaatsanwalt Tacke auf Anfrage sagt: „Derzeit nein.“
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